Wertgutachten


Wertgutachten für Oldtimer, Liebhaberstücke oder einfach nur Zeitwertfeststellung.

Auch hier sind Erfahrung und Sachkenntnis unbedingte notwendige Grundlage

für ein sicheres Gutachten.


Zustandsbeschreibung und Noten

 

Zustand 1

Mängelfreier Zustand in Bezug auf Technik und Optik. Seltene Fahrzeuge der Spitzenklasse.

Zustand 2

Fahrzeuge in gutem Zustand. Entweder seltener, guter, unrestaurierter Originalzustand oder fachgerecht restauriert. Technisch einwandfrei mit leichten Gebrauchsspuren.

Zustand 3

Fahrzeuge in gepflegtem, fahrbereitem Gebrauchszustand ohne größere technische und optische Mängel.

Zustand 4

Fahrzeuge mit deutlichen Gebrauchsspuren, aber noch fahrbereit. Technische und optische Mängel mit dem Restrisiko verdeckter Schäden. Sofortige Maßnahmen zur erfolgreichen Abnahme gem. § 29 StVZO sind nötig.

Zustand 5

Fahrzeuge in mangelhaftem, nicht fahrbereitem Gesamtzustand. Umfassende Restaurierung erforderlich.


Arten der Oldtimerzulassungen

 

Mit der Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und dem in Kraft treten der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), soll das Zulassungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Die Neuordnung betrifft unter anderem auch die Zulassung von Oldtimern.

Bei positiver Begutachtung erhält der Halter von Fahrzeugen, die nachweislich vor mehr als 30 Jahren erstmalig zugelassen wurden, finanzielle Vorteile durch eine verminderte Kfz-Steuer, die unabhängig von Hubraum und Schadstoffausstoß pauschal 191,73 EUR beträgt. Die freie Einfahrt in etwaige Umweltzonen in Deutschland wird auch ohne Auflagen gewährt.

Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.

Zunächst bleibt jedoch durch den Besitzer eines Oldtimers noch zu klären, welche Art der Zulassung für sein Schätzchen die Richtige ist. Es gilt die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Zulassungsarten gegenüberzustellen und abzuwägen, wie der Oldtimer genutzt werden soll. Bei der Zulassung von Oldtimern werden grundsätzlich zwei Arten unterschieden – das H-Kennzeichen und das rote 07-Kennzeichen. Darüber hinaus besteht natürlich auch für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, die Möglichkeit der Zulassung mit einem „Saison-Kennzeichen“, „Kurzzeit-Kennzeichen“ oder auch mit einem „amtlichen Kennzeichen“, wobei auf diese Zulassungsarten hier nicht weiter eingegangen werden soll. Die nachfolgenden Ausführungen befassen sich ausschließlich mit der Oldtimerzulassung nach §23 StVZO.

 

Oldtimerbewertung

 

Der Oldtimermarkt ist ein Markt von Individualisten und Liebhabern. Die Nachfrage nach gut erhaltenen oder restaurierten Oldtimern steigt stetig.

Damit der Kaufinteressent keine bösen Überraschungen erlebt, oder der Verkäufer einen realen Nachweis über den Zustand und Wert des Oldtimers vorweisen kann und auch als Nachweis des Wertes gegenüber einer Ver-sicherungsgesellschaft bieten sich die Oldtimerbewertungen an. Demnach wird ein entsprechen-des Objekt nach Noten klassifiziert.


Zulassung mit H-Kennzeichen


Vorteile:

- Keine Nutzungseinschränkungen

- Pauschaler günstiger Steuersatz

Nachteile:

- Haupt- und eventuell Abgasuntersuchung müssen regelmäßig eingehalten werden (Turnus alle 2 Jahre)

Zulassung mit 07-Kennzeichen

Vorteile:

- Günstig für Benutzer von Fahrzeugsammlungen

- Haupt- Abgasuntersuchung entfallen (Ausnahmen je nach zuständiger Zulassungsstelle möglich).

Nachteile:

- Führen eines Fahrtenverzeichnisses ist erforderlich.

- Stark eingeschränkte Nutzung. Fahrzeug darf nur bewegt werden, um Oldtimerveranstaltungen zu besuchen, Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung.

In das Fahrtenverzeichnis für das rote 07-Kennzeichen sind sämtliche Fahrten unter Bezeichnung des Fahrzeuges, der Angabe des Fahrzeugführers mit dessen Anschrift, dem Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende der Fahrstrecke fortlaufend und wahrheitsgemäß einzutragen. Die Aufzeichnungen sind mindestens ein Jahr aufzubewahren und autorisierten Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen.


Restaurierungsbegleitung & Dokumentation

 

Die ausführliche Historie eines Fahrzeuges ist ein wichtiges Instrument zum Nachweis über den „Werdegang“ eines Fahrzeuges. So lassen sich regelmäßig höhere Verkaufserlöse erzielen, wenn z.B. ein Prominenter einer der Vorbesitzer war. 

Gleiches gilt für eine ausführliche Restaurierungsdokumen-tation. 

Ein Kaufinteressent hat ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren was in welchem Umfang und in welcher Qualität wieder aufgebaut wurde. Wir begleiten Ihre Restaurierung und dokumentieren sie!

Schritt für Schritt, abschnittsweise. 

Zum Nachweis werden digitale Lichtbilder gefertigt und ein ausführliches Protokoll erstellt.