Verhalten am / beim / nach dem Unfall

  • Notieren Sie das amtliche Kennzeichen, Namen, Anschrift sowie Versicherung Ihres Unfallgegners, Adressen von Zeugen, Namen und Dienststelle des Polizisten, welcher den Unfall aufgenommen hat.
  • Wenn die Unfallsituation unklar sein sollte, bestehen Sie darauf, die Polizei zu benachrichtigen. Sollte es verletzte Personen geben, so ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen. Keine Schuld anerkennen
  • Wenn möglich Unfallort und beschädigte Fahrzeuge fotografieren (Einwegkamera im Handschuhfach mitzuführen). Zeichnen Sie eine Skizze vom Zusammenstoß bzw. Unfallhergang. Zwei Unfallberichtsbögen ausfüllen, einen für Sie und einen für Ihren Unfallgegner.
  • Einen qualifizierten, unabhängigen Kfz-Sachverständiger beauftragen, damit der Schaden zur Beweissicherung begutachtet wird. Die anfallenden Kosten für das Schadengutachten gehören nach aktueller Rechtssprechung zum Schaden und können daher bei der schadenregulierenden Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden.
  • Bestehen Sie auf die Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Grundsätzlich sind Versicherungen nicht legitimiert eigenständig herangezogenen Sachverständiger abzulehnen. Lassen Sie sich in keinem Fall auf versicherungseigene Kostenvoranschläge oder Sachverständige ein, denn die Ihnen häufig zustehende Wertminderung entfällt in diesem Fall.


  • Welche Ansprüche habe ich nach einem Unfallschaden bzw. was ist ersatzfähig?


     Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Schadenarten

  •  materiellen Schaden (Sachschaden)
  •  immaterieller Schaden (Personenschaden).

    Bei Verkehrsunfällen wird fast immer ein Sachschaden verursacht. Zu Personenschäden kommt es seltener.

    Zu beachten ist auch, dass die Durchsetzung von Personenschäden etwas schwieriger ist. Ferner ist bei einem          Personenschaden die Schadenhöhe meist schwieriger zu bestimmen als bei einem materiellen Schaden (Sachschaden).

Grundsatz:


Sie sollten immer zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Beweissicherung einen Sachverständigen und Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Damit Sie sich nach dem Schadenereignis nicht besser oder auch schlechter stehen wie vor dem Schadenereignis, so wie es der Gesetzgeber vorsieht.


Gutachten klären Sachverhalte, helfen bei der Schadenregulierung und dienen der Beweissicherung. Sie sind die Basis zur Sicherung Ihrer Ansprüche.