Zum Ende eines Leasingvertrages tauchen immer wieder Differenzen über den Grad
der Gebrauchserscheinungen an einem Fahrzeug auf. Der neutrale Blick des Sachver-ständigen kann hier für Klarheit schaffen.
Für den Leasinggeber:
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In Abgleich mit den Definitionen im Rahmen des Vertrages wird der Zustand ausführ-
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lich dokumentiert, und mittels digitaler Lichtbilder bewiesen. Sofern nötig und ver- traglich vereinbart werden die
entsprechenden Schäden kalkuliert.
Für den Leasingnehmer:
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Bereits vor dem Rückgabetermin wird das Fahrzeug besichtigt und der Zustand
dokumentiert.
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In Absprache mit dem Leasingnehmer werden die entstehenden Kosten besprochen und Lösungsmöglichkeiten
erarbeitet.