Zum Ende eines Leasingvertrages tauchen immer wieder Differenzen über den Grad

der Gebrauchserscheinungen an einem Fahrzeug auf. Der neutrale Blick des Sachver-ständigen kann hier für Klarheit schaffen.

Für den Leasinggeber:

  • In Abgleich mit den Definitionen im Rahmen des Vertrages wird der Zustand ausführ-
  • lich dokumentiert, und mittels digitaler Lichtbilder bewiesen. Sofern nötig und ver- traglich vereinbart werden die entsprechenden Schäden kalkuliert.

Für den Leasingnehmer:

  • Bereits vor dem Rückgabetermin wird das Fahrzeug besichtigt und der Zustand                                                                                   dokumentiert. 
  • In Absprache mit dem Leasingnehmer werden die entstehenden Kosten besprochen und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet.